Die ivoflow GmbH, Anbieter einer spezialisierten Spend-Analytics-Plattform für die produzierende Industrie, wurde mit dem BSFZ-Siegel der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ausgezeichnet. Die Anerkennung bestätigt die Innovationsleistung des Unternehmens im Bereich datenbasierter Einkaufsanalysen und unterstreicht das Potenzial seiner analytischen Softwarelösungen für den strategischen Einkauf.
„Wir freuen uns sehr über die Auszeichnung mit dem BSFZ-Siegel. Sie zeigt, dass unsere Entwicklungen nicht nur wirtschaftlich relevant, sondern auch forschungsseitig bedeutsam sind“, sagt Daniel Demuth, Mitgründer und Geschäftsführer von ivoflow. „Als junges Technologieunternehmen investieren wir kontinuierlich in Innovationen, die den strategischen Einkauf transformieren, von datengetriebenen Entscheidungsmodellen bis hin zu KI-gestützter Kostensenkung.“
Das BSFZ-Siegel wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vergeben und zeichnet Unternehmen aus, deren F&E-Aktivitäten im Rahmen der Forschungszulage förderfähig sind. Die Bescheinigung durch die BSFZ ist dabei ein offizieller Nachweis über die Ernsthaftigkeit und Tiefe der betrieblichen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten.
ivoflow konnte die Anforderungen für das Siegel durch nachgewiesene Innovationsprojekte im Bereich Spend Analytics erfüllen – insbesondere durch Entwicklungen, die den Einsatz externer Marktdaten mit firmeneigenen Einkaufsinformationen kombinieren, um neue Einsparpotenziale zu erschließen. Mit der Auszeichnung wird der zukunftsgerichtete Innovationskurs von ivoflow bestärkt. Das Unternehmen plant, auch in Zukunft intensiv in eigene Forschung und Entwicklung zu investieren, um die Beschaffung datenbasierter, effizienter und resilienter zu gestalten.
Über das BSFZ-Siegel
Mit dem BSFZ-Siegel können Unternehmen ihre Innovationskompetenz in der Außendarstellung belegen. Das Siegel wird exklusiv von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) vergeben. Unternehmen erhalten das Siegel von der BSFZ, wenn sie Förderung durch die Forschungszulage beanspruchen dürfen. Das dürfen sie, wenn die BSFZ bestätigt, dass sie forschen und entwickeln.